All Inclusive Zahnschutz – lückenlose Absicherung für alle Bereiche
Der Tarif kann bequem direkt online abgeschlossen werden.
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📋 Zusammenfassung:
Keine Wartezeit für PZR und Bleaching. Leistungen können sofort in Anspruch genommen werden, es gibt aber maximale Erstattungslimits in den ersten Jahren: Jahr 1: 1.500€, Jahr 2: 3.000€, Jahr 3: 4.500€, Jahr 4: unbegrenzt, ab Jahr 5: unbegrenzt.
🔍 Was ist der Unterschied zwischen Wartezeit und Zahlstaffel?
📅 Kalenderjahr oder 12 Monate seit Versicherungsbeginn?
Die Limits gelten in der Regel nach Kalenderjahr. Das bedeutet: Jahr 1 = vom Versicherungsbeginn bis 31.12. desselben Jahres, Jahr 2 = vom 01.01. bis 31.12. des Folgejahres, usw.
Beispiel: Versicherungsbeginn am 01.07.2025:
💰 Erstattungslimits im Detail:
❌ NICHT-ADDITIV: Die Limits gelten pro Jahr separat. Nicht genutzte Beträge verfallen am Jahresende.
| Zeitraum | Max. Erstattung |
|---|---|
| 1. Jahr | 1.500€ |
| 2. Jahr | 3.000€ |
| 3. Jahr | 4.500€ |
| ab 4. Jahr | unbegrenzt |
⚠️ WICHTIG: Professionelle Zahnreinigung und Bleaching sind von der Zahnstaffel ausgenommen und werden unabhängig davon erstattet!
Nein, eine Direktabrechnung ist gesetzlich nicht möglich.
So funktioniert die Erstattung:
Wichtig: Bewahren Sie die Original-Rechnung auf - diese benötigen Sie für die Einreichung!
Alle vor Vertragsbeginn bereits angeratenen, geplanten oder medizinisch notwendigen Behandlungen können grundsätzlich nicht mehr versichert werden.
✅ AUSNAHME - Professionelle Zahnreinigung & Bleaching:
Professionelle Zahnreinigung und Bleaching sind zwar Behandlungen, aber sie sind trotzdem versicherbar, wenn die Behandlung nach Versicherungsbeginn stattfindet und Sie Ihren Versicherungsschein bereits erhalten haben.
Das bedeutet konkret:
⚠️ Wichtig: Dies gilt NUR für professionelle Zahnreinigung und Bleaching, NICHT für Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Zahnersatz!
Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat vor Laufzeitende
Automatische Verlängerung: 1 Monat
Beispielrechnung (Start: 01.04.2026):
| Ereignis | Datum |
|---|---|
| Versicherungsbeginn: | 01.04.2026 |
| Mindestlaufzeit endet: | 31.03.2027 |
| Kündigung spätestens bis: | 01.03.2027 |
⚠️ Wichtig: Die Kündigung muss bis spätestens 01.03.2027 bei der Versicherung eingehen, damit sie zum 31.03.2027 wirksam wird!
Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 Monat.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-6 Wochen nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen. In Ausnahmefällen (z.B. bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen) kann es bis zu 8 Wochen dauern.
Kontakt bei Verzögerungen:
Tipp: Bei Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich gerne auch bei uns unter [email protected] - wir helfen Ihnen weiter!
Ja! Concordia bietet die App "Concordia Connect" für komfortable digitale Rechnungseinreichung an.
📱 Download:
Funktionen: Rechnungen fotografieren, hochladen, Erstattungsstatus verfolgen - alles bequem vom Smartphone aus.
Mehr Informationen: https://www.concordia.de/service/apps-digitale-services/concordia-connect/
Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Voraussetzungen:
Nicht versicherbar: Privatversicherte (PKV), Personen ohne deutschen Wohnsitz.
Ja, bei Antragstellung müssen Sie 3 Gesundheitsfragen zum aktuellen Zustand Ihrer Zähne beantworten.
Wichtig: Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß! Falsche Angaben können zur Leistungsverweigerung oder Vertragsanfechtung führen.
Bei Unsicherheit: Fragen Sie vor Antragstellung bei uns unter [email protected] nach!
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