5. Kosten und Erstattung: Was zahlt die Versicherung?
Zahnersatz bei fehlenden Zähnen kann teuer werden. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur einen Festzuschuss, der sich am Befund orientiert. Eine Zahnzusatzversicherung für schlechte Zähne kann den Eigenanteil deutlich senken. Wie viel genau, hängt vom Tarif, der Behandlungsart und der Zahnstaffel ab.
GKV-Festzuschuss: Was die Kasse übernimmt
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei Zahnersatz einen Festzuschuss, der vom Befund abhängt. Bei einer zahnbegrenzten Lücke mit einem fehlenden Zahn (Befund 2.1) liegt der Festzuschuss bei 552,96 Euro ohne Bonusheft. Wer sein Bonusheft fünf Jahre lückenlos geführt hat, erhält 645,12 Euro. Nach zehn Jahren steigt der Zuschuss auf 691,20 Euro. Bei drei nebeneinander fehlenden Zähnen (Befund 2.3) zahlt die Kasse 704,93 Euro ohne Bonus und bis zu 881,17 Euro mit zehn Jahren Bonusheft.
Der Festzuschuss deckt dabei nur die Regelversorgung ab. Wer eine höherwertige Versorgung wählt, etwa ein Implantat statt einer Brücke, zahlt den Unterschied aus eigener Tasche.
Rechenbeispiel: Einzelzahn-Implantat
Ein Implantat für eine einzelne Zahnlücke kostet in der Regel zwischen 2.200 und 3.200 Euro. Das zahnärztliche Honorar für die Implantatinsertion liegt laut GOZ bei 200 bis 304 Euro. Dazu kommen Material- und Laborkosten für die Implantatkrone. Der GKV-Festzuschuss bei Befund 2.1 beträgt 553 Euro (ohne Bonus). Ohne Zusatzversicherung bleibt ein Eigenanteil von 1.650 bis 2.650 Euro.
Mit einer Zahnzusatzversicherung, die 100 % der Kosten erstattet, sinkt der Eigenanteil rechnerisch auf null, sofern die Zahnstaffel den Betrag abdeckt. Bei der Concordia mit 1.500 Euro im ersten Jahr oder der DFV mit 1.750 Euro müssen Sie bei einem Implantat im ersten Versicherungsjahr allerdings einen Teil selbst tragen. Ab dem vierten Versicherungsjahr gilt bei der Concordia keine Begrenzung mehr.
Tarife speziell für Implantate mit Erstattungssätzen, Zahnstaffeln und Knochenaufbau-Deckung vergleicht unser Ratgeber
Zahnzusatzversicherung für Implantate: Tarife im Vergleich
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Rechenbeispiel: Drei fehlende Zähne mit Risikozuschlag
Wer drei nebeneinander fehlende Zähne versorgen lassen möchte, muss mit Gesamtkosten zwischen 2.500 und 4.500 Euro rechnen, je nach Behandlungsart. Der GKV-Festzuschuss liegt bei 705 Euro (Befund 2.3, ohne Bonus). Bei Bedarf an Knochenaufbau (GOZ 9100) kommen allein für das zahnärztliche Honorar 348 bis 530 Euro hinzu, zuzüglich Material.
Versichern Sie drei fehlende Zähne über die Concordia ZAHN SORGLOS 100, zahlen Sie pro Zahn 18 Euro Risikozuschlag monatlich, also 54 Euro zusätzlich im Monat. Der Tarif erstattet dafür 100 % der Kosten. Bei Gesamtkosten von 4.000 Euro und einem Festzuschuss von 705 Euro übernimmt die Versicherung bis zu 3.295 Euro. Der Risikozuschlag summiert sich auf 648 Euro pro Jahr, kann sich also bereits bei einer einzigen größeren Behandlung rechnen.
Quellen:
KZBV Festzuschüsse
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GOZ 2012